Kostenübersicht -
Gutes Leben in St. Peter-Ording muss nicht teuer sein!
Unser Haus hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen sowie eine Pflegesatzvereinbarung mit dem Sozialamt. Die Entgeltgestaltung ist abhängig von der Begutachtung und Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in eine Pflegestufe. Unterschieden wird in Pflegestufe 1, 2 und 3.
Als vollstationäre Pflegeeinrichtung sind wir angehalten, kostendeckend zu arbeiten. Ein Pflegeheim finanziert sich über den verhandelten Pflegesatz mit den Pflegekassen. Das Entgelt für die Bewohner setzt sich zusammen aus dem Pflegesatz, den Kosten für Unterkunft & Verpflegung sowie den Investitionskosten. Der Pflegesatz deckt die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden auch als „Hotelkomponente“ bezeichnet und decken die Miet- bzw. Verpflegungskosten. In den Investitionskosten sind Modernisierungs- und Anschaffungskosten für Verbrauchsgüter enthalten sowie die Kosten der Immobilie.
Folgende Pflegesätze gelten für unsere Einrichtung ab dem 01.08.2013:
Pflegestufe 0 | Pflegestufe 1 | Pflegestufe 2 | Pflegestufe 3 | |
Pflegesatz / Tag | 23,16 Euro | 39,21 Euro | 50,68 Euro | 62,14 Euro |
Unterkunft & Verpflegung / Tag | 20,62 Euro | 20,62 Euro | 20,62 Euro | 20,62 Euro |
Investitionskosten / Tag | 18,99 Euro | 18,99 Euro | 18,99 Euro | 18,99 Euro |
Gesamtkosten pro Tag | 62,77 | 78,82 Euro | 90,29 Euro | 110,19 Euro |
Gesamtkosten pro Monat | 1909,47 Euro | 2.397,71 Euro | 2.746,63 Euro | 3.095,24 Euro |
Pflegegeld von der Kasse | 0,- Euro | 1.064,00 Euro | 1.330,00 Euro | 1.612,00 Euro |
Monatlicher Eigenanteil | 1909,47 Euro | 1.374,71 Euro | 1.467,63 Euro | 1.545,24 Euro |
Für die Pflegestufe 0 gilt ein Tagessatz von insgesamt 65,11 Euro (Pflegesatz 25,29 Euro zzgl. Unterkunft & Verpflegung 21,49 Euro und Investitionskosten 18,33 Euro). Dies entspricht einem Eigenanteil von 1.980,65 Euro/Monat.
Gerechnet wird mit einem monatlichen Jahresmittel von 30,42 Tagen pro Monat.
Zusätzlich ergibt sich für Sie die Möglichkeit, Leistungen des Sozialhilfeträgers zu beantragen (z. B. Pflegewohngeld und ggf. Übernahme der ungedeckten Einrichtungkosten). Für die ungedeckten Einrichtungskosten wird die Rente sowie das Vermögen des Pflegebedürftigen eingesetzt (abzgl. eines Schonvermögens von ca. 2.600,- Euro sowie eines Selbstbehaltes).
Während eines persönlichen Gespräches helfen wir Ihnen gern, die für Sie anfallenden Einrichtungskosten zu errechnen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch im Umgang mit Behörden, Pflegekassen, Krankenkassen und der Beantragung von Hilfsmitteln.
Bei Fragen und Unklarheiten sprechen Sie mit uns. Wir sind für Sie da.