Die eigenen vier Wände gegen einen Platz in einem Pflegeheim einzutauschen, fällt niemandem leicht.
Wir unterstützen und begleiten Sie vor, während und selbstverständlich auch nach der Heimaufnahme mit allen notwendigen Anträgen und Formularen für die Krankenkasse, das Amtsgericht oder das Sozialamt. Es gibt so viele Dinge zu beachten, Wege zu gehen und Fristen einzuhalten. Damit Sie hiermit nicht allein sind, können Sie auf unsere Hilfe und Unterstützung zählen. Wir sind für Sie da bei allen Fragen rund um die Heimaufnahme.
Bei folgenden Schritten werden wir Sie vor der Aufnahme begleiten:
Schritt 1: Pflegestufe
Vor der Heimaufnahme sollte eine Pflegestufe vorliegen bzw. der Antrag gestellt sein. Beim Antrag auf Zuerkennung einer Pflegestufe reicht eine formlose Anfrage bei der Krankenkasse/Pflegekasse (durch den zukünftigen Bewohner bzw. deren Betreuer).
Schritt 2: Frei von ansteckenden Krankheiten
Die Bescheinigung „frei von ansteckenden Krankheiten“ ist die wichtigste Bescheinigung vor einer Heimaufnahme. Die Bescheinigung kann entweder vom Hausarzt oder vom Krankenhaus ausgestellt werden. Die Bescheinigung muss eine TBC (Tuberkulose ) und MRSA (multiresistente Keime) ausschließen.
Schritt 3: Ärztliches Attest
Der Hausarzt muss die Pflegebedürftigkeit seines Patienten vor der Heimaufnahme bescheinigen. Es reicht eine Bescheinigung, auf welcher der Hausarzt angibt, dass sein Patient (Name, Anschrift) pflegebedürftig ist.
Schritt 4: Anmeldung der Aufnahme bei der Pflegekasse
Vor einer Heimaufnahme muss die Pflegekasse über die bevorstehende Aufnahme in ein Pflegeheim informiert werden. Dies kann formlos geschehen, z.B. telefonisch.
Schritt 5: Inkontinenzartikel
Benötigt der zukünftige Bewohner Inkontinenzprodukte, muss der Hausarzt vor der Aufnahme eine Bescheinigung ausstellen, dass der zukünftige Heimbewohner diese Produkte benötigt. Diese Bescheinigung reichen wir bei der Pflegekasse ein.
Schritt 6: Sollte der zukünftige Bewohner eine Betreuung benötigen
Der zukünftige Betreuer sollte sich zunächst beim Amtsgericht telefonisch melden und einen Termin vereinbaren. Zu dem Termin muss eine ärztliche Bescheinigung mitgebracht werden, die besagt, dass der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst verwalten kann. Außerdem muss der Personalausweis des Betroffenen sowie der Personalausweis des zukünftigen Betreuers mitgebracht werden.
Schritt 7: Eventueller Antrag auf Pflegewohngeld beim Sozialamt
Pflegewohngeld wird beim Sozialamt beantragt. Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den zu zahlenden Investitionskosten. Voraussetzung für einen Antrag ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Also mindestens Pflegestufe 1.
Pflegewohngeld darf beantragt werden, so lange nicht mehr als 6.900 Euro an Barvermögen auf dem Konto des Bewohners ist (bei Einzug eines Ehepaars gilt der doppelte Betrag, 13.800 Euro). Immobilien oder sonstige Werte spielen bei der Berechnung keine Rolle.
Neben einer Vermögensgrenze von 6.900 Euro dürfen auch die monatlichen Einkünfte 1.151,55 Euro nicht überschreiten. Das Kindererziehungsgeld für Frauen wird nicht mit einberechnet. Bei Einzug eines Ehepaares wird diese Verdienstgrenze verdoppelt (2.303,10 Euro). Für das Pflegewohngeld ist immer der Sozialhilfeträger zuständig in dessen Einzugsgebiet der Pflegebedürftige vor seiner Heimaufnahme gelebt hat.
Schritt 8: Evtl. Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten beim Sozialamt
Wenn die Rente oder sonstige Einkünfte nicht ausreichen, die Heimkosten zu bezahlen kann beim Sozialamt der Antrag auf Zahlung der ungedeckten Heimkosten (Ungedeckte Heimkosten = Gesamtbetrag minus Zuschuss der Pflegekasse), gestellt werden. Beim Antrag sind mitzubringen: Rentenbescheide, Kontoauszüge und Sparbücher.
Schritt 9: Spezielle Pflegehilfsmittel
Spezielle Pflegehilfsmittel, wie eine hochwertige Wechseldruckmatratze oder einen Spezialrollstuhl müssen vor dem Einzug beantragt und von der Krankenkasse genehmigt werden. Das Rezept für diese Hilfsmittel wird vom Hausarzt ausgestellt.